Einen Pflegegrad bzw. eine Pflegestufe beantragen – Wir helfen Ihnen

Pflegefall - was nun?

Bei diesem wichtigen Thema gibt es viele offene Fragen:

Wo stellt man den Antrag richtig? Wie wird der Pflegegrad, die Pflegestufe ermittelt?

Erfülle ich die Voraussetzungen? Gibt es Fristen zu beachten?

Und nicht zuletzt, welche Leistungen (Pflegegeld, Sachleistungen, Kombinationsleistungen) erhalte ich bei einem anerkannten Pflegegrad bzw. einer Pflegestufe?

Deshalb zahlt sich kompetente Unterstützung langfristig aus. Und genau diese Unterstützung erhalten Sie bei Mit Wirkung. Rufen Sie uns an, Telefon: 07151-50295990

Ein Pflegefall kann plötzlich, z.B. durch einen Unfall eintreten oder schleichend durch Alter oder Krankheiten, wie Demenz, Multiple Sklerose, Parkinson, Krebs...Sicher ist auf jeden Fall:
Pflege kostet viel Geld!

Es stehen dafür gesetzlich umfangreiche Leistungen der Pflegekasse zur Verfügung: Sowohl finanzielle Unterstützung für die Pflege wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen, als auch Hilfen, um Angehörige zu entlasten, wie z.B. Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege. Oder auch Zuschüsse zu Wohnumfeldverbesserung, zu einem Hausnotruf oder zu Hygiene Hilfsmitteln. Das kann z.B. ein Mund-Nasen-Schutz sein oder saugfähige Einmalbetteinlagen.

Voraussetzung für alle Leistungen ist ein Pflegegrad bzw. eine Pflegestufe und die richtige Beantragung. Es ist wichtig hier Fehler zu vermeiden, denn das kann sich sonst finanziell gravierend auswirken. Nachfolgend sprechen wir nun immer vom Pflegegrad. Seit dem Jahr 2017 wurden nämlich im Zuge des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) die Pflegestufen in Pflegegrade übergeleitet.
Und so ist die Reihenfolge:

  1. Es muss ein Antrag auf Erlangung des Pflegegrades bei der Pflegekasse gestellt werden. Bereits bei Antragstellung gilt es Entscheidungen zu treffen, z.B. ob man Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder welche Art von Kombinationsleistungen man in Anspruch nehmen möchte.

  2. Der medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) bzw. Medicproof (für privat Versicherte und Beihilfeempfänger) wird von der Pflegekasse beauftragt sich bei Ihnen zur Terminabsprache zu melden.

  3. Diese unabhängigen Ärzte oder Pflegefachkräfte führen die Begutachtung vor Ort bei Ihnen Zuhause durch. Die Begutachtung dauert ca. 1 – 1 1/2 Stunden und erfolgt seit 2017 in einem ganz neuen Begutachtungsassessment (NBA). Das ist ein Fragenkatalog mit bestehend aus verschiedenen Modulen. Damit soll festgestellt werden, wie selbständig bzw. wie unselbständig jemand seinen Alltag bewältigen kann.

    Während Corona findet die Begutachtung telefonisch statt, um eine Ansteckungsgefahr mit Covid-19 zu vermeiden. 

  4. Nach der Begutachtung geht die Auswertung zur Entscheidung an die Pflegekasse, die sich mit einem positiven oder negativen Bescheid beim Versicherten meldet.

  5. Gegend diesen Bescheid kann gegebenenfalls fristgerecht Widerspruch eingelegt werden.

Eine gute Vorbereitung auf den Besuch der MDK ist sehr wichtig. Wir, von der Firma Mit Wirkung, begleiten unsere Kunden von der Antragstellung über die Vorbereitung bis hin zum Besuch des MDK ganz persönlich. Eine eingehende Prüfung des Gutachtens und gegebenenfalls Widerspruch gehören natürlich auch zu unserem Leistungsumfang.

Findet die Begutachtung aufgrund von Corona/Covid-19 weiterhin telefonisch statt, ist eine gründliche und möglichst umfangreiche, schriftliche Vorbereitung noch wichtiger. Denn darauf basiert dann zu großen Teilen das Ergebnis der Gutachter. Wir unterstützen Sie gerne, diese Dokumente, wie z.B. Selbstauskunft mit Befundberichten und Medikamentenpläne zu erstellen. Wir wissen, was wichtig ist und worauf es ankommt und bereiten Sie so bestmöglich auf die telefonische Begutachtung vor.

 

Nehmen Sie hierfür professionelle Hilfe in Anspruch – entlasten Sie sich.

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme
info@mit-wirkung.eu
gerne auch per Telefon:
07151 5029 5990

 

Wie bereiten wir unsere Kunden auf den Besuch des Gutachters gut vor?

Die persönliche Vorbereitung auf den Gutachter-Termin, sowie die Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche sind empfehlenswert. Die Strapazen der Prüfung auf sich zu nehmen lohnt sich aber meist, denn im Falle eines positiven Bescheids kann die Pflege flexibler organisiert werden. Denn dann können Sie auf Unterstützungsleistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen zurückgreifen. Im Erfolgsfall erhalten Sie diese Leistungen sogar rückwirkend auf Antragstellung.

  • Wir gehen mit Ihnen den kompletten Fragekatalog der verschiedenen Begutachtungsmodule durch und bereiten so unsere Kunden und die Pflegeperson auf den späteren Begutachtungstermin vor.
  • Wir veranlassen, dass Kopien von Arztberichten, Medikamentenpläne, Gutachten von Pflegediensten und weiteren pflegerelevante Dokumente vorliegen.
  • Ganz besonders Wichtig: Beim Begutachtungstermin durch den medizinischen Dienst sind wir auf Wunsch persönlich anwesend und unterstützen unsere Kunden. Dies ist eine schwierige Situation für die Betroffenen, wer gibt schon gerne Auskunft über seine Defizite. Aufgrund der gründlichen Vorbereitung wissen wir nun, wo man die richtigen Schwerpunkte setzen muss, damit die Begutachtung authentisch und erfolgreich verläuft.
  • In Zeiten von Corona erfolgt die Begutachtung telefonisch, um eine Ansteckungsgefahr mit Covid-19 zu vermeiden.
  • Wenn das Begutachtungsergebnis vorliegt, prüfen wir dies und legen im Bedarfsfall auch einen begründeten Widerspruch ein.

Unser Tipp:

Nach Erhalt des Pflegegrades, geht es nun daran die eigentliche Pflege zu organisieren. Die diversen Pflegeleistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen, sowie Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege können nun optimal auf die persönliche Situation anpasst werden. Mit Wirkung informiert die Kunden ausführlich über alle Ansprüche und die vielen finanziellen Kombinationsmöglichkeiten. Wir unterstützen Sie auch, wenn es darum geht, die Leistungen zur Wohnumfeldverbesserung zu beantragen. Hier gibt es Zuschüsse der Pflegekassen von bis zu € 4.000,-. Wir kümmern uns um die Suche fachkundiger Handwerker, um Kostenvoranschläge und um die korrekte Beantragung mit qualifizierter Begründung der Maßnahme bei Ihrer Pflegekasse.  

Darüber hinaus bieten wir an, die monatliche Kontrolle der Abrechnungen mit der Pflegekasse und Krankenkasse zu überwachen und stellen so für unsere Kunden sicher, dass die Bürokratie der Pflege bestens abgewickelt wird.


Anforderungen an die Pflegeleistungen ändern sich im Laufe der Zeit. Leistungen müssen an den Gesundheitszustand angepasst werden Abläufe müssen neu organisiert werden. Auch dabei helfen wir.

Nehmen Sie hierfür professionelle Hilfe in Anspruch – entlasten Sie sich.

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Was ist ein Pflegegrad?

Es gibt Pflegegrade von 1-5, diese ersetzen seit der Pflegereform im Jahr 2017 die Pflegestufen 1-3. Für die „Eingradung“ kommt es darauf an, wie selbständig der Alltag bewältigt werden kann. (selbständig, überwiegend selbständig, überwiegend unselbständig bis zu unselbständig). Dies wird mit Punkten bewertet. Je mehr Punkte man bei der Begutachtung erhält, je höher der Pflegegrad, und desto mehr Leistungen/Pflegegeld kann man von der Pflegeversicherung erhalten.

Die Beantragung eines Pflegegrades erfolgt bei der Kranken bzw. Pflegekasse. Ein Antrag muss schriftlich ausgefüllt werden. Wichtig ist hier das Antragsdatum, da später Pflegeleistungen rückwirkend auf dieses Datum gezahlt werden.

Gerade bei der häuslichen Pflege ist es sehr wichtig, richtig eingestuft zu werden, da es zwischen den Pflegegraden große Unterschiede bei den Leistungsunterschiede gibt. Davon hängt die Höhe von Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen ab. Die Pflegeversicherung und die Politik wollen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft von pflegenden Angehörigen finanziell unterstützen. Die Menschen sollen so lange wie möglich im häuslichen Umfeld bleiben können. „Häusliche Pflege vor stationärer Pflege“.

Im Pflegeheim zahlt man einen einrichtungseinheitlichen Betrag, unabhängig vom Pflegegrad. Viele Menschen trauen sich nicht, einen Pflegegrad zu beantragen, da sie ihre Situation falsch einschätzen bzw. die Pflegebedürftigkeit als persönliche Schwäche ansehen. 

Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt?

Ob Pflegebedürftigkeit vorliegt entscheidet die Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bzw. Medicproof. Das sind unabhängige Ärzte oder Pflegefachkräfte, die die persönliche Begutachtung bei Ihnen vor Ort Zuhause durchführen. 

Pflegebedürftigkeit ist unabhängig vom Alter und der Einschränkung. Sie kann z.B. auch bei Krankheiten vorliegen (Multiple Sklerose, Parkinson, Krebs, Dialysepatienten, psychische Erkrankungen…).

Im Sozialgesetzbuch sind 6 Bereiche beschrieben, die für die Bewältigung des Alltags wichtig sind. Die Selbständigkeit in den folgenden Modulen wird deshalb vom Gutachter in einem festgelegten Verfahren, dem neuen Begutachtungsassessment (NBG) geprüft:

  1. Mobilität

  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

  4. Selbstversorgung

  5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Meine Ansprüche bei der Pflegekasse – wie komme ich an mein Geld?

Mit dem Pflegestärkungsgesetz, das zum 1.1.2017 in Kraft trat, hat der Gesetzgeber eine gute Basis geschaffen für die häusliche Pflege. Sie, als pflegender Angehöriger und Ihr „Pflegefall“ bekommen vielfältige Unterstützung auch finanzieller Art.

Das System ist sehr komplex und nicht transparent. Um die beste Versorgung zu erhalten braucht es Durchblick und Erfahrung. Wir helfen Ihnen dabei gerne, denn das ist unsere Stärke!

  • Ohne Pflegegrad kein Pflegegeld, keine Sachleistungen oder Kombinationsleistungen.
  • Beantragung bei der Pflegekasse, Begutachtung durch den Medizinischen Dienst und Zuordnung in einen Pflegegrad stehen an erster Stelle
  • Nutzen Sie unsere Beratung, um die Pflegeleistungen optimal und individuell auszuschöpfen. Wir optimieren Ihre Ansprüche kompetent und gesetzesaktuell.

So verschenken Sie kein Geld!

  • Wir rechnen auch monatlich für Sie und Ihren Angehörigen mit den Kassen ab. Durch unseren Service bekommen Sie regelmäßig und schnell Ihr Geld von der Krankenkasse, Pflegekasse oder Beihilfestelle erstattet. Das sind oft hohe Beträge, die Sie vorgestreckt haben.

So haben Sie Abrechnungssicherheit und Sie behalten den Überblick!

Nehmen Sie hierfür professionelle Hilfe in Anspruch – entlasten Sie sich.

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