Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Dienstleistungsvertrag mit Ihrem Partner, der Schelling & Schelling GbR

  1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Schelling & Schelling GbR (nachstehend Dienstleister genannt) mit seinem Vertragspartner (nachstehend Auftraggeber genannt). Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Dienstleister vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich innerhalb von 2 Wochen Widerspruch erhebt.

  1. Vertragsgegenstand

Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

  1. Vertragsabschluss und Dauer

Der Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung und endet zum vereinbarten Zeitpunkt oder mit Erledigung und Lieferung des im Auftrag definierten Leistungsumfanges. Alternativ kann er auf 2 Jahre abgeschlossen werden und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr stillschweigend, wenn nicht Widerspruch eingelegt wurde. Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung lautet wie folgt: Bürodienstleistungen, wie angeboten, gemäß unterschriebenem Auftrag.

  1. Kündigung

Der Vertrag kann beidseitig gekündigt werden mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende. Die Kündigung kann ohne Angaben von Gründen erfolgen. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

  1. Vergütung

Die Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung innerhalb von 10 Werktagen ohne Abzug oder bei einem Dauervertrag durch monatliche Abrechnungen. Zusätzliche Leistungen, die nicht im Vertrag aufgeführt sind und welche durch den Auftraggeber angewiesen werden, werden gegen gesonderte Vergütung ausgeführt. Sämtliche Leistungen des Dienstleisters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen MwSt. in Höhe von derzeit  19 %.

  1. Leistungsumfang

Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag. Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat der den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

  1. Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

Der Dienstleister verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Aufforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.

  1. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Dienstleister alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten. Dies gilt auch, wenn sie erst während der Tätigkeit des Auftraggebers bekannt werden.

  1. Verschwiegenheitspflicht

Der Dienstleister verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren Beendigung, über alle Angelegenheiten des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. Es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. Der Dienstleister ist verpflichtet, ihm anvertraute personenbezogene Daten nur im Rahmen seiner Tätigkeit im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Die Daten sind nach Beendigung des Vertrages unverzüglich zu löschen. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für Mitarbeiter und Hilfskräfte des Dienstleisters.

  1. Mitwirkung Dritter:

Der Dienstleister ist berechtigt, bei der Ausführung der ihr übertragenen Angelegenheiten geeignete Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen einzusetzen. Die eigene Verantwortlichkeit der Schelling & Schelling GbR bleibt hiervon unberührt.

  1. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Dienstleisters.  

  1. Sonstige Bestimmungen

Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform. 

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

Mit Wirkung, Büroservice für Senioren, Schelling & Schelling GbR, Schmidenerstr.8, 71332 Waiblingen, info@mit-wirkung.eu,
Tel: 07151-5029 5990.

Stand 01.10.2016